Wichtige Hinweise


Auf diesen Web-Seiten finden Sie unser Fertigungsprogramm sowie die techn. Daten
der auf Lager gehaltenen Verzahnungen.

Sämtliche Maßangaben verstehen sich in Millimeter !

Die Verzahnungen werden auf Spezialmaschinen im Abwälz- oder Teilverfahren gefräßt
bzw. gestoßen.
Zahnräder usw. mit gestanzten oder gegossenen Zähnen stellen wir nicht her.
Weil Verzahnungen in den verschiedensten Abmessungen, Zahnteilungen, Zahnformen
und Werkstoffen verlangt werden, ist in vielen Fällen Sonderanfertigung erforderlich.
Bei Anfragen und Bestellungen erbitten wir Angaben wie untenstehende Tabelle; wenn
es sich um Lagerteile handelt, genügt die Angabe von Stückzahl und Lager-Nr.

Unsere lagermäßigen Schnecken und Schneckenräder sind mit 15 Grad, alle übrigen
Teile, nach DIN 867, mit 20 Grad Eingriffswinkel verzahnt.

Sämtliche Bohrungen sind mit Passung H7, alle Wellen (Achsen) mit Passung h6
hergestellt. Die übrigen Abmessungen haben je nach Größe eine Toleranz von
plus/minus 0,1 bis 0,2 mm.

Die Naben-Durchmesser unserer Räder haben ein Aufmaß von 0,20 mm.
Damit haben Sie die Möglichkeit, Nacharbeiten zum Anpassen für Kugel-
lager und ähnliches auszuführen.

Die Zahnweitentoleranz ist nach DIN 58401 - Qualität 9 Toleranzfeld 9 gefertigt.

Aus Lagervorrat können nur die jeweils angegebenen Abmessungen, Zahnteilungen
Zahnformen und Werkstoffe geliefert werden. Andere Dimensionen und Materialien
usw. sowie größere Stückzahlen werden in kürzester Zeit gefertigt.

Die Preise für unsere lagermäßigen Teile sind nach Stückzahl - je Sorte und
Abmessungen - gestaffelt.

 


Anfragen und Bestellungen

Um eine schnelle Erledigung
Ihrer Anfragen und Aufträge
ohne Rückfragen zu ermög-
lichen, bitten wir, unter Bei-
fügung von Muster oder
Maßzeichnung, nachstehende
Angaben zu machen :

Eine einfache Maßskizze ist
besser als keine !


01.)
Stückzahl
02.)
Art der Verwendung
03.)
Werkstoff (Markenbezeich-
nung nach DIN - Norm)
04.)
Kopfkreis- oder Teilkreis-
durchmesser
05.)
Zähnezahl bzw. Gangzahl
bei Schnecken oder Über-
setzungsverhältnis.
06.)
Modul oder Teilung
bzw. Steigung
07.)
Richtung u. ungefähre Größe
des Schrägungswinkels
08.)
Zahnform, sofern uns diese
nicht überlassen wird.
DIN-Vorschrift für Stirn- und
Kegelräder
09.)
Zahnbreite bzw. Fräslänge
10.)
Gesamtlänge
11.)
Nabendurchmesser und
Länge bzw. Achsendurch-
messer und Länge
12.)
Bohrung, evtl. Maß der
Keilnute

 


13.)
Achsenwinkel bei Kegel-
und Schraubenrädern usw.,
sofern derselbe nicht normal,
d.h. 90 Grad ist
14.)
Achsenabstand, bzw. bei
Kegelräder Spitzenentfer-
nung (Teilkegellänge),
Spitzenabstand (Einbaumaß)
15.)
Breite, Höhe, Fräs- und Ge-
samtlänge bei Zahnstangen
sowie Länge der ungezahnten
Enden
16.)
Toleranzangabe (Passungs-
kurzzeichen oder Abmaße)
evtl. Güte der Zahnflanken
u. zulässiger Rundlauffehler
bzw. Qualität nach DIN 3962
und 58405 Bl. 2-4
17.)
Gegenrad einsenden, falls
Teil zu vorhendenem passen
soll
18.)
Bei kompletten Apparaten,
Modellen usw. Gesamt- und
Detailmaßzeichnung einsen-
den